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Produktkategorien / Fahrradhelme

Technische Dokumentation für Fahrradhelme nach GPSR — Vorlage und Anforderungen

Fahrradhelme sind persönliche Schutzausrüstung der Kategorie II. Das bedeutet EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle, eine höchstens fünf Jahre gültige Bescheinigung und Prüfung nach EN 1078 — zusätzlich zu Gebrauchsanleitung, EU-Konformitätserklärung und Kennzeichnung.

Welche Regeln gelten?

Die PSA-Verordnung (Kategorie II) regelt Sicherheitsanforderungen, EU-Baumusterprüfung, technische Unterlagen und CE-Kennzeichnung. Die GPSR deckt ab, was die Verordnung nicht regelt — vor allem die Regeln für den Online-Verkauf (Art. 19) und die Unfallmeldung (Art. 20).

RechtsvorschriftRolle
(EU) 2016/425
PSA-Verordnung (persönliche Schutzausrüstung)
Primäre Rechtsvorschrift
(EU) 2019/1020
Marktüberwachungsverordnung
Art. 4: Wirtschaftsakteur in der EU
(EU) 2023/988
Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit (GPSR)
Art. 19–20: Online-Verkauf und Unfälle

Normen

  • EN 1078:2012+A1:2012 — Helme für Radfahrer und für Benutzer von Skateboards und Rollschuhen
    Harmonisiert unter (EU) 2016/425 durch Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941. Für Kleinkinderhelme gilt EN 1080:2013.

Vorlage: Was die technische Dokumentation enthalten muss

Diese Struktur entspricht der technischen Dokumentation, die das Tool erstellt. Anforderungen, die nur für manche Produkte gelten, zeigen ihre Bedingung.

Produktangaben und Wirtschaftsakteure

  • Wirtschaftsakteur in der EUKritisch

    Das Produkt darf nur in Verkehr gebracht werden, wenn ein in der EU niedergelassener Wirtschaftsakteur dafür verantwortlich ist. Name und Kontaktdaten müssen auf dem Produkt, der Verpackung, dem Paket oder einem Begleitdokument stehen.

    GPSR Art. 16 Abs. 1 / VO (EU) 2019/1020 Art. 4 · Angabe · Gilt, wenn “Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU?” Ja

  • Beschreibung des Helms und seines VerwendungszwecksKritisch

    Die technischen Unterlagen müssen eine vollständige Beschreibung der PSA und ihres Verwendungszwecks enthalten.

    (EU) 2016/425 Anhang III Buchst. a · Angabe

  • Name und Postanschrift des HerstellersKritisch

    Name, eingetragener Handelsname oder Marke und Postanschrift des Herstellers müssen auf dem Helm oder, falls nicht möglich, auf der Verpackung oder in einem Begleitdokument angegeben sein.

    (EU) 2016/425 Art. 8 Abs. 6 · Angabe

Risikoanalyse und Bewertungen

  • RisikobewertungKritisch

    Die technischen Unterlagen müssen eine Bewertung der Risiken enthalten, gegen die der Helm schützen soll.

    (EU) 2016/425 Anhang III Buchst. b · Dokument

Prüfberichte und Zertifikate

  • EU-Baumusterprüfbescheinigung einer notifizierten Stelle (Modul B)Kritisch

    Kategorie II erfordert eine EU-Baumusterprüfung durch eine notifizierte Stelle, gefolgt von der Konformität mit dem Baumuster. Eine neu ausgestellte oder erneuerte Bescheinigung gilt höchstens fünf Jahre.

    (EU) 2016/425 Art. 19 Buchst. b, Anhang V Nr. 6.1 · Prüfbericht / Zertifikat

  • Prüfbericht EN 1078Kritisch

    Zeigt Stoßdämpfung, Festigkeit und Wirksamkeit des Kinnriemensystems sowie das Sichtfeld. EN 1078:2012+A1:2012 ist unter der PSA-Verordnung harmonisiert.

    (EU) 2016/425 Art. 14; Durchführungsbeschluss (EU) 2023/941 · Prüfbericht / Zertifikat

Erklärungen, Anleitungen und Verfahren

  • Produktangebot mit PflichtangabenWichtig

    Das Angebot muss deutlich zeigen: Name, Post- und E-Mail-Adresse des Herstellers; die verantwortliche Person in der EU, falls der Hersteller außerhalb der EU sitzt; ein Bild und die Identifizierung des Produkts (Typ und sonstige Kennung); sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen in einer für Verbraucher leicht verständlichen Sprache.

    GPSR Art. 19 · Dokument · Gilt, wenn “Wird das Produkt über einen Onlineshop oder Marktplatz (z. B. Amazon) verkauft?” Ja

  • Verfahren zur UnfallmeldungGering

    Der Hersteller muss sicherstellen, dass durch das Produkt verursachte Unfälle unverzüglich über das Safety Business Gateway der zuständigen Behörde gemeldet werden.

    GPSR Art. 20 · Dokument

  • Konformität mit dem Baumuster — interne Fertigungskontrolle (Modul C)Wichtig

    Unterlagen, die zeigen, dass die Fertigung die Übereinstimmung der Helme mit dem geprüften Baumuster sicherstellt.

    (EU) 2016/425 Art. 19 Buchst. b, Anhang VI · Dokument

  • Gebrauchsanleitung nach Anhang II Nr. 1.4Kritisch

    Dem Helm müssen die Anweisungen und Informationen nach Anhang II Nr. 1.4 beiliegen, u. a. Name und Anschrift des Herstellers, Lagerung, Reinigung, Lebensdauer, Schutzniveau, Name und Kennnummer der notifizierten Stelle sowie die Internetadresse der EU-Konformitätserklärung.

    (EU) 2016/425 Art. 8 Abs. 7, Anhang II Nr. 1.4 · Dokument

  • EU-KonformitätserklärungKritisch

    Unterzeichnete Erklärung nach der Struktur von Anhang IX. Muss dem Helm beiliegen oder unter einer in der Anleitung angegebenen Internetadresse verfügbar sein.

    (EU) 2016/425 Art. 15, Anhang IX · Dokument

Kennzeichnung und Warnhinweise

  • CE-KennzeichnungKritisch

    Die CE-Kennzeichnung muss sichtbar, lesbar und dauerhaft angebracht werden. Bei Kategorie II folgt keine Kennnummer einer notifizierten Stelle.

    (EU) 2016/425 Art. 17 · Kennzeichnung

  • Produktidentifizierung (Typen-, Chargen- oder Seriennummer)Wichtig

    Der Helm muss eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer oder ein anderes Kennzeichen tragen.

    (EU) 2016/425 Art. 8 Abs. 5 · Kennzeichnung

  • Kennzeichnung nach EN 1078Wichtig

    Der Helm muss u. a. mit der Nummer der Norm, Hersteller, Modell, Größe oder Größenbereich, Gewicht sowie Herstellungsjahr und -quartal gekennzeichnet sein.

    EN 1078:2012+A1:2012 (Kennzeichnung) · Kennzeichnung

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Beantworten Sie 2 Fragen — Sie sehen sofort, welche der 14 Anforderungen gelten und was fehlt.

Hat der Hersteller seinen Sitz außerhalb der EU?
Falls ja, ist ein Wirtschaftsakteur in der EU erforderlich (Einführer, Bevollmächtigter oder Fulfilment-Dienstleister).
Wird das Produkt über einen Onlineshop oder Marktplatz (z. B. Amazon) verkauft?
GPSR Art. 19 legt fest, was das Produktangebot zeigen muss.
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Von Sachverständigen geprüft. Regelwerk Version 2, zuletzt geprüft am 2026-10-10. Diese Seite hilft, Lücken zu finden, und ersetzt keine Bewertung durch Sachverständige oder ein Prüflabor.